Es gehörte in meiner Kindheit fest zum Advent dazu, genauso fest wie der Adventskranz, der Adventskalender und der Herrenhuter Adventsstern:
Das „Moosbettle“.
So zumindest hieß es bei uns.
Meist am Tag vor dem Ersten Advent gingen wir dafür in den Wald, um Moos zu holen, das wir vorsichtig aus dem damals oft bereits gefrorenen Waldboden herauslösten.
Und damit machten wir dann zuhause das „Moosbettle“, indem wir das Moos ganz einfach in eine Schale oder auf einen tiefen Teller legten. Zum Schluss wurde es noch ein wenig gegossen und dann war das „Moosbettle“ fertig.
Aber nur fast!
Denn das Besondere daran war, dass nach einigen Tagen in der Wärme plötzlich kleine Pflänzchen, die im Moos verborgen überwintern wollten, überraschend für uns sich zu entfalten begannen: kleine Botschafter des Frühlings auf unserem Tisch, während draußen die Natur unter Schnee und Eis zu ersterben schien.
„Moosbettle“ – wie Advent Hoffnungszeichen für das, was kommen wird.
Zur Info
Darf man heute überhaupt so einfach Moos aus dem Wald mitnehmen?
Dafür gilt die sogenannte „Handstraußregel“:
§39 im Bundesnaturschutzgesetz
(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Dennoch dürfen keine Moose gesammelt werden, die unter Naturschutz stehen, wie etwa Weißmoose, Torfmoose und Hainmoose.
Man kann Moos aber auch in Blumengeschäften kaufen und ist damit auf der ganz sicheren Seite.